Amazon Prime zu Unrecht im Preis erhöht: Dem Versand- und Streaming-Riesen steht eine Sammelklage bevor, die inzwischen mehrere Milliarden Dollar teuer werden könnte. Auch Du kannst Dir die erhöhten Kosten vom Konzern zurückholen! Wir verraten dir, was es zu beachten gilt.
In den letzten Jahren hatte Amazon für den Prime-Dienst etliche Preiserhöhungen vollzogen, die laut etlicher juristischer Instanzen nicht rechtmäßig sind. So wurden bereits erste Sammelklagen gegen den Konzernriesen auf den Weg gebracht, bei denen sich mitunter schon 142.000 Teilnehmer gefunden haben.
Über die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen können sich „Geschädigte“ einer Sammelklage gegen Amazon anschließen. Nimmt man daran teil, wird die Verjährung rückwirkend zur Klageerhebung gestoppt, schreibt die Verbraucherzentrale. Bekanntlich wurde gegen Ende 2022 die Preise für Prime erhöht, was nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf rechtswidrig war.
So wurde das einstige Prime-Jahresabo 20,90 Euro teurer, das Monatsabo wurde um einen Euro im Preis angehoben. Falls das Abo bereits vor den Preiserhöhungen gebucht war, können Abonnenten das Geld nun zurückverlangen. Bis Ende Dezember 2025 besitzen Prime-Abonnenten den Anspruch auf einer Rückzahlung von 42 Euro, bei einem Jahresabo wären das 62,70 Euro.
Hier kommt noch ein weiterer Verband ins Spiel. Die Verbraucherzentrale aus Sachsen greift hier auf ein neues EU-Recht zurück und tritt hier die sog. Gewinnabschöpfungsklage in Gang, woraus sich der eingangs genannte 2 Mrd. EUR Betrag ergibt. Wenn man jetzt noch die Werbeeinnahmen von Amazon herbeiführt, könnte dieser Betrag also sogar noch höher ausfallen. Diese Klage kommt im Übrigen noch der oben geschilderten Sammelklage hinzu
Wie die meisten sicher wissen, versteckt sich das werbefreie Streaming inzwischen bei fast allen Anbietern hinter einer zusätzlichen Paywall. Die Verbraucherzentrale Sachsen bewertet diese Einführung beim Prime Streaming-Dienst als deutliche Verschlechterung der Vertragskonditionen, die einseitig zu betrachten sind.
Anstelle von einer eindeutigen Zustimmung, die man hätte abfragen müssen, wie es zuletzt einige Anbieter getan haben, schickte Amazon lediglich eine E-Mail und ließ den Nutzern keine Wahl, sondern stellte sie vor vollendete Tatsachen. Laut der Verbraucherzentralen sieht man hier den elementaren Verstoß seitens des US-Riesen.
Wie es weitergeht, dürfte spannend bleiben!
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