Radfahrer und Fußgänger sind häufig mit Kopfhörern anzutreffen. Sie hören Musik oder nutzen die Kopfhörer zum Telefonieren. Beim Autofahren bieten Kopfhörer den Vorteil, dass beim Telefonieren die Hände frei sind und beim Musikhören keine Mitfahrer gestört werden. Doch ist es erlaubt, beim Autofahren Kopfhörer zu tragen?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält keinen Hinweis, dass das Tragen von Kopfhörern beim Autofahren verboten ist. Kopfhörer können demnach zum Hören von Nachrichten oder Musik, aber auch zum Telefonieren getragen werden. Allerdings bedeutet das nicht, dass Autofahrer Kopfhörer uneingeschränkt tragen dürfen. Autofahrer sollten die in der StVO enthaltenen Regelungen und allgemeinen Pflichten auf bestimmte Einzelfälle anwenden.
In § 1 der StVO ist die gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme geregelt. Das bedeutet, dass Autofahrer Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen müssen und sich nicht ablenken lassen dürfen. Noch treffender ist § 23 der StVO, der festlegt, dass Fahrzeugführer ihre Sicht und ihr Gehör nicht durch Folgendes beeinträchtigen dürfen:
Das bedeutet also, dass es zwar erlaubt ist, Kopfhörer zu tragen, doch dass die Musik nicht so laut sein darf, dass der Fahrer dadurch abgelenkt wird.
Die StVO verbietet das Tragen von Kopfhörern nicht. Sie weist aber darauf hin, dass das Gehör nicht beeinträchtigt werden darf. Der Bußgeldkatalog regelt die Höhe von Bußgeldern bei Ordnungswidrigkeiten. Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn ein Autofahrer mit Kopfhörern lautes Hupen oder ein Martinshorn von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst überhört und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Bußgeld von 10 Euro vor.
Kommt es zu einem Unfall, da der Fahrer durch das Tragen von Kopfhörern abgelenkt war, gilt er als schuldig oder zumindest als teilschuldig. Der Fahrer kann auch von seiner Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden, sodass er für den entstandenen Schaden aufkommen muss.
Tipp: In-Ear-Kopfhörer können Hintergrundgeräusche fast völlig ausblenden. Daher kann dem Fahrer beim Tragen von In-Ear-Kopfhörern eine Mitschuld vorgeworfen werden, wenn es zu einem Unfall kommt.
Das Tragen von Kopfhörern beim Autofahren ist grundsätzlich erlaubt, wenn:
Die Lautstärke stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Bei angemessener Lautstärke dürfen Autofahrer Kopfhörer tragen, um Nachrichten oder Musik zu hören oder zu telefonieren. Beim Telefonieren über Kopfhörer oder ein Headset hat der Fahrer die Hände frei. Anders sieht es beim Telefonieren mit dem Handy aus, was inzwischen nicht mehr erlaubt ist. Das gilt auch für das Schreiben von SMS- oder WhatsApp-Nachrichten während der Fahrt. Autofahrer dürfen ihr Mobiltelefon zum Telefonieren oder Schreiben von SMS-Nachrichten nutzen, wenn der Motor ausgeschaltet ist.
Tipp: Telefongespräche können Autofahrer vom Verkehrsgeschehen ablenken, unabhängig davon, ob sie über Kopfhörer oder eine Freisprechanlage erfolgen. Das ist bei Unterhaltungen mit nahestehenden Menschen, Kollegen oder Vorgesetzten der Fall. Es kann daher sinnvoll sein, ein Gespräch anzunehmen und einen späteren Rückruf zu vereinbaren, um Ablenkungen zu vermeiden.
Autofahrer riskieren ihre eigene und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, wenn sie mit Kopfhörern fahren. Auch wenn die Musik oder das Telefongespräch nicht zu laut ist, kann es passieren, dass sie abgelenkt sind und den Blick für Gefahren verlieren. Die Aufmerksamkeit vom Fahren kann durch viele verschiedene Tätigkeiten gestört werden:
Schnell können Autofahrer einen Radfahrer, Fußgänger oder ein Kind am Straßenrand übersehen. Auch das Bremsen des Vordermannes kann schnell übersehen werden. Die Folge kann ein schwerwiegender Unfall sein. Bei den neuen, modernen Fahrzeugen, vor allem bei Elektroautos, werden die Fahrgeräusche immer leiser. Tragen Autofahrer während der Fahrt Kopfhörer, nehmen sie diese Geräusche oft nicht wahr. Leise Autos werden mitunter erst wahrgenommen, wenn es bereits zu spät ist und der Fahrer mit den Kopfhörern nicht mehr rechtzeitig bremsen kann.
Das Tragen von Kopfhörern kann auch vom Verkehr ablenken, wenn die Kopfhörer verrutschen oder der Autofahrer nach einem anderen Lied oder Sender sucht, da ihm das gehörte Lied gerade nicht gefällt. Das Bußgeld von 10 Euro für das Fahren mit Kopfhörern ist nur gering und hat oft keine abschreckende Wirkung. Daher sollten sich Autofahrer immer das mögliche Risiko eines Unfalls vor Augen führen, was deutlich schwerwiegender als ein Bußgeld ist.
Musik deckt im Gegensatz zu Telefongesprächen deutlich mehr Tonfrequenzen ab. Bei zwei ähnlichen Frequenzen neigt das menschliche Gehör dazu, die leisere Frequenz zu ignorieren. Die Außengeräusche sind leiser als die Musik über Kopfhörer. Daher nehmen Autofahrer sie oft nicht wahr, wenn sie Kopfhörer tragen.
Tipp: Um Außengeräusche nicht zu ignorieren, sollten Autofahrer nur einen Kopfhörer benutzen. So bleibt ein Ohr frei, um Außengeräusche wahrzunehmen.
Aufgrund der möglichen Gefahren sollten Autofahrer keine In-Ear-Kopfhörer tragen. Noch besser ist der völlige Verzicht auf Kopfhörer, um Außengeräusche wahrzunehmen und Unfälle zu vermeiden. Wer beim Fahren nicht auf Musik oder Nachrichten verzichten möchte, kann das Autoradio benutzen. Zum Telefonieren ist eine Freisprechanlage geeignet, bei der auf Kopfhörer verzichtet wird. Ein Autoradio oder eine Freisprechanlage gewährleistet einen deutlich größeren Abstand zum Ohr als Kopfhörer. Musik oder Telefongespräche werden dann nicht so schnell durch Verkehrsgeräusche überlagert.
In jedem Fall sollte die Musik nicht zu laut sein. Telefongespräche können kurz angenommen werden. Für wichtige Telefongespräche ist es sinnvoll, anzuhalten oder später zurückzurufen, um nicht vom Verkehrsgeschehen abgelenkt zu werden.
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